Kreuzfahrt und Heiraten - Heiraten auf hoher See
Heiraten an Bord ist zweifellos einer der großen Träume vieler Paare. Ein schöner Gedanke, im Grund möglich, aber…
Wie so oft liegt der bekannte Teufel doch im Detail - alles ist möglich, aber nicht alles macht (rechtlich) Sinn.
Zunächst einmal ist eine Trauung auf hoher See im Grund immer möglich, allerdings ist so eine Trauung nicht in jedem Fall rechtskräftig. Heißt: eine Trauungszeremonie ohne rechtsverbindlichen Charakter kann man auf Wunsch auf nahezu jedem Schiff (sofern es dort angeboten wird) vollziehen, eine rechtskräftige Trauung ist jedoch nicht immer oder sogar eher selten möglich.
Die rechtliche Lage in Deutschland
Konkret auf Deutschland bezogen heißt es in Paragraph 11 des Gesetzes über die Eheschließung:
Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat.
Das wiederum würde bedeuten, dass eine Trauung auf Schiff nur dann möglich ist, wenn sie von einem Standesbeamten durchgeführt wird und das Schiff als Trauort vom zuständigen Standesamt anerkannt ist.
Wie so oft ist das gültige Recht im Weiteren nicht sehr hilfreich, da die Örtlichkeit über das Personenstandsrecht geregelt ist. Dort ist zu lesen: Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.
Dann kommen die Zuständigkeiten ins Spiel. Grundsätzlich ist nicht der Bund verantwortlich und die darunter angesiedelten Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen. Am Ende könnte man sogar sagen, dass alles am Ende von der betroffenen Kommune bzw. noch konkreter vom Standesbeamten abhängt. Ist dieser bereit eine Trauung an einem Wunschort durchzuführen, kann es dann tatsächlich immer und an vielen Orten funktionieren. Dazu gehört grundsätzlich auch ein Schiff (es könnte theoretisch auch irgendeine Trauminsel sein, wenn der Standesbeamte die Trauung dort durchführt)
Nach Ansicht der meisten Standesämter ist eine Trauung im Ausland immer auch in Deutschland gültig: Wenn die Ehe vor Ort formgemäß geschlossen wurde, sind die Partner regelmäßig auch in Deutschland rechtskräftig verheiratet
Auch eine Trauung auf hoher See (sofern die Flagge stimmt) fällt darunter. Das ist nun der Punkt, den viele unter einer Trauung auf hoher See verstehen. Ob ein Kapitän zur offiziell gültigen Trauung ermächtigt ist, hängt zunächst einmal von der 'Beflaggung' des Schiffes ab. Denn die Beflaggung sagt aus, ob ein Kapitän überhaupt eine Trauung vornehmen darf. Das darf nur der Kapitän, der unter der Flagge Maltas, der Bermudas oder je nach Lesart den Bahamas fährt. Eine solche Trauung darf dann nur auf 'hoher See' durchgeführt werden. Das ist insofern definiert, dass dies notwendigerweise mindestens 12 Seemeilen von einer Küste entfernt sein muss.
In diesem Fall würde für Deutsche vor allem ein Schiff unter maltesischer Flagge Sinn machen. Da Malta EU-Mitglied ist und die Trauung von deren Landesrecht gedeckt ist, muss die Eheschließung notwendigerweise in Deutschland anerkannt werden. Theoretisch gilt das angeblich auch bei Schiffen unter Flagge der Bermudas oder Bahamas. Allerdings müssen Eheschließungen nach Recht der Bahamas oder Bermudas nach Ansicht von Fachleuten zunächst 'geheilt' werden, damit sie in Deutschland gültig sind. Im rechtlichen Kontext bedeutet eine 'Heilung' die Behebung eines Formmangels. Daher muss man rein rechtlich zunächst davon ausgehen, dass bei einer derartigen Verheiratung zunächst ein Formmangel vorliegt, welcher zu beheben ist. Na ja, warum einfach wenn's auch kompliziert geht
Fazit
Grundsätzlich sollte man sich nicht blind an irgendwelche Versprechungen orientieren. Nach meiner Ansicht wäre im Vorfeld der Weg zum örtlichen Standesamt stets eine gute Wahl. Dort sollte man sich ordentlich beraten lassen können.
Lässt man sich durch einen Standesbeamten im Ausland trauen, muss man beachten, dass das dortige Recht zur Geltung kommt und die Zeremonie in der Regel in Landessprache durchgeführt wird. Wenn man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist, muss man einen Dolmetscher engagieren.
Außerdem zu beachten ist der Umstand, dass Deutsche Brautpaare sich unabhängig vom Ort stets an die Deutschen Vorschriften und Gesetze zu halten haben und zudem die Gesetze des jeweiligen Landes beachten müssen. Ist eine Hochzeit im Ausland geplant, sollte man sich also grundsätzlich darum kümmern, dass sie nach dem in dem Land geltenden Recht rechtskräftig geschlossen werden kann. Dieser Landbegriff gilt in Abhängigkeit der Beflaggung im weiteren Sinn auch für ein Kreuzfahrtschiff. Am unproblematischsten in dieser Hinsicht ist nach Ansicht von Fachleuten die Flagge Maltas.
Bedeutend wäre z. B. die TUI 'Mein Schiff' Flotte, welche unter der Flagge Maltas unterwegs ist. Kapitäne solcher Schiffe sind ermächtigt, in internationalen Gewässern rechtsgültige Eheschließungen vorzunehmen. Gedeckt ist das meines Wissens durch das Eherecht Maltas sowie des dortigen Civil Unions Acts. Weitere Reedereien, die rechtskräftig (aber unter anderer Flagge) trauen können, sind nach meinem Kenntnisstand Cunard, Celebrity Cruises, Princess Cruises, Royal Caribbean International, Sea Cloud Cruises und Hapag-Lloyd Cruises.
Aida beispielsweise kann eine rechtskräftige Trauung an Bord nach eigenen Angaben in der Regel nicht anbieten, da die Flotte unter italienischer Flagge fährt. Angeboten wird aber die Möglichkeit, die Trauung an einem Hafen nach dort gültigem Landesrecht vor einem Standesbeamten durchzuführen. In der Regel wird so eine Trauung dann auch in Deutschland anerkannt. Aida bietet derartige Verfahren an, jedoch sind die Kontingente sehr limitiert.